Fass Sauna zum Mieten
Mindelheim, Bad Wörishofen, Sonthofen, Kempten, Ulm, Starnberg, Landsberg, München, Österreich & mehr

Mietbedingungen
Was Ihr beachten müsst, wenn Ihr unsere Saunafässer mietet
Wir möchten, dass unsere Saunafässer vielen Sauna-Liebhabern lange Zeit Spaß bereiten. Deshalb sollte es für euch als Mieter und eure „Mit-Saunierenden“ selbstverständlich sein, unsere Regeln einzuhalten.
Mietvertrag
Den Link zum Download des Mietvertrags findet Ihr hier.


Sauna selbst abholen
​Selbstverständlich könnt Ihr die Sauna auch selbst abholen und wieder bringen.

Kompletter Aufbau: Alle Anbauteile der Sauna und des Trailers (Podest, Rampen, Stütze,) müssen von Ihnen eingefahren/gesichert werden.
Gewichtsangaben/Transportgeschwindigkeit: Das Gesamtgewicht (inkl. Trailer) beträgt für das Sauna-Fass (3-Meter): ca. 1350 kg. Sie dürfen deshalb die Sauna nur mit einer max. Geschwindigkeit von 80 km/h transportieren.
Fahrpraxis mit Anhänger: Sie haben ausreichende Kenntnis und Erlaubnis im Umgang mit Anhänger
Rechtmäßiges Parken der Sauna: Sie stellen den Trailer nur auf zulässigen Stellflächen ab (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) – Sollten wir dennoch ein Bußgeld für eine falsch von Ihnen geparkte Sauna erhalten, müssen Sie auch die entstehenden Kosten dafür tragen.
Brandschutz: Die Sauna dürfen Sie nicht in brandgefährdeten Gebieten/Orten aufstellen! (z.B. direkt unter Bäumen, Gastanks-/anlagen). Einen Abstand von mind. 20 m müssen Sie unbedingt einhalten.
Wegrollschutz/Sicherheit: Die Handbremse und Unterlegkeile müssen Sie während der gesamten Nutzung gezogen bzw. zwischen den Rädern positioniert sein, das Podest mit Treppe/Tritt korrekt Montiert und waagerecht ausgerichtet.
Bei Abholung/Standplatz bitte Maße beachten:
Außenmaß
Länge 4300 mm (mit Deichsel)
Breite 2300 mm
Höhe 3200 mm
Innenmaß
Saunaraum 2 x 2000 mm
Vorraum 2 x 1000 mm
Breite 2300 mm
Standhöhe 2040 mm
Gewicht
1150 kg
Nutzung der Sauna
KEIN Schweiß aufs Holz!
Unbedingt ein Handtuch auch auf die Fußbänke und die Sitzbänke legen, nicht mit schmutzigen Füßen auf die Fußbänke!​
Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf Ihre eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.
Befolgung der allgemeinen Saunaregeln: Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln, die Ihr auf dem Schild in der Sauna nachlesen könnt.
Handtuchpflicht: Ein ausreichend großes Handtuch sorgt dafür, dass kein Schweiß auf das Holz gelangt.
Rauch-, Essens- und Trinkverbot: In der Sauna dürft Ihr weder rauchen, trinken, noch Essen! 

Generell raten wir Euch von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
Vorsicht im Umgang mit Flüssigkeiten: Es dürfen keine Flüssigkeiten (z.B. Aufgussmittel/Sauna Öl) auf die Bänke und in den Innenraum verwendet werden. Das Wasser mit dem Aufgusswasser ausschließlich auf die heißen Steine gießen. Pro Aufguss nehmen Sie max. 3 bis 4 Kellen des Aufguss-Wassers.
Höchsttemperatur: Die Innentemperatur der Sauna darf 100 Grad nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung müssen Sie die Tür öffnen und für ausreichend Abkühlung sorgen.
Befeuerung des Ofens: Sie heizen den Ofen wie folgt: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit den Holzscheiten (max. 5 - 6 Holzscheite). Sobald eine Temperatur von ca. 80 Grad erreicht ist, legen Sie max. 2 Holzscheite nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein). Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 80 bis maximal 100 Grad erreicht ist.
Ständige Beaufsichtigung: Die Sauna müssen Sie während des gesamten Betriebs ständig beaufsichtigen.
Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Ihr habt die Sauna in einem ordentlichen Zustand erhalten – es sollte für Euch selbstverständlich sein, uns das Sauna Fass in demselben Zustand wiederzugeben. Dazu gehören das Entfernen der Asche aus dem Ofen und Ausfegen des Innenraums.

 
 
 
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